Schulärztin Dr. Sabine Rabenseifer

Aufgaben

  • Verpflichtende jährliche Untersuchung aller Schüler*innen (wichtig vor Sport-, Sprach- oder Projektwochen sowie mehrtägigen Schulveranstaltungen im Inland und Ausland)

  • Erste-Hilfe-Leistung: die Schulärztin darf nur im Akut- bzw. Notfall behandeln.

  • Die Behandlung von allen anderen Erkrankungen obliegt den Haus- und Fachärzt*innen

  • Beratung zu allen gesundheitlichen Themen wie psychische Belastungen, Essstörungen, Sport, Sexualität, Rauchen, Alkohol, Drogen, etc.

  • Piercing-Kontrollen

  • Impfberatung (Impfpass mitnehmen): ab der 9. Schulstufe gibt es keine Schulimpfungen

  • Turnbefreiungen für eine Woche werden von den Eltern geschrieben. Erst ab der zweiten Woche wird die Turnbefreiung nach Vorlage eines aktuellen ärztlichen Befundes von der Schulärztin ausgestellt.

  • Vorträge für Schüler*innen zu aktuellen Themen aus dem Bereich Gesundheit

Unfallmeldungen

Bei Verletzungen während der Schulzeit oder auf dem direkten Schulweg sind Schüler*innen unfallversichert. Die jeweiligen Lehrerinnen füllen eine Unfallmeldung und geben sie im Sekretariat ab.

Alle Gespräche und Informationen unterliegen selbstverständlich der ärztlichen Schweigepflicht.

Dienstzeiten:

Dienstag, 08:30 – 13:30 Uhr
Donnerstag, 08:30 – 13:30 Uhr

Raum:

Schularztzimmer A.1.02  (Haus A, 1. Stock)

Kontakt während der Dienstzeit

Dr. Sabine Rabenseifer
Schulärztin

SCHULFÜHRUNGEN

Wir laden interessierte Jugendliche und Eltern herzlich ein, die HLMW9 kennenzulernen.

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